Bericht zu:
Sexarbeit
In Zusammenarbeit mit dem Frauenservice der Stadt Graz haben wir eine Führung zum Thema “Sexarbeit in Graz” mit ÖGS-Dolmetschung organisiert. Am 23. Februar traf sich unsere Gruppe vor dem "Lendhotel". Dort erhielten wir einige Informationen über die Gegend, in der früher viele Laufhäuser standen. Während unseres Spaziergangs zur Volksgartenstraße bekamen wir viele spannende Informationen und hatten die Gelegenheit, viele Fragen zu stellen. Die beiden Führerinnen waren sehr freundlich und geduldig und beantworteten alle unsere Fragen.
Es wurde immer wieder betont, dass Sexarbeit immer freiwillig sein sollte und nicht erzwungen werden darf. Sexarbeiter:innen sind selbstständig tätig und keine Angestellten. In der Steiermark gibt es 73 Bordelle, darunter zum Beispiel der Nachtclub "Angelique" in Graz. Als wir nach dem Unterschied zwischen einem Bordell und einem Laufhaus fragten, erklärte man uns, dass ein Bordell eine Bar hat, in der man essen und trinken kann. Während man an der Bar sitzt, kann man den Tänzer:innen zuschauen und später vielleicht in ein separates Zimmer mit einem:einer Sexarbeiter:in gehen. Außerdem öffnet ein Bordell erst am späten Nachmittag, während Laufhäuser den ganzen Tag über geöffnet sind, und man sofort das jeweilige Zimmer des/der Sexarbeiter:in betritt.
Sexarbeiter:innen sind verpflichtet, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen, darunter verschiedene Tests, Abstriche und Lungenuntersuchungen, um sicherzustellen, dass sie gesund sind und keine Geschlechtskrankheiten haben. Manche Untersuchungen müssen alle drei Monate durchgeführt werden, andere nur halbjährlich. Sexarbeiter:innen müssen sich also viel häufiger untersuchen lassen als Personen in anderen Berufen.
Nach dem steiermärkischen Prostitutionsgesetz dürfen Personen ab dem 19. Lebensjahr ein Bordell oder ein Laufhaus besuchen oder selbst als Prostituierte:r arbeiten. Es wird oft betont, dass Sexarbeit freiwillig sein muss und Sexarbeiter:innen auch Personen ablehnen können. Keine Person ist dazu verpflichtet, etwas zu tun, was sie nicht möchte. Da Sexarbeiter:innen Dienstleistungen anbieten, können sie selbst entscheiden, was sie genau anbieten möchten.
In der Broschüre “Sexworkinfo” findet man viele weitere Informationen über das Thema Sexarbeit, die Vorschriften in Österreich und Anlaufstellen, bei denen man Unterstützung erhalten kann.